Zusammenfassung
Die im Schrifttum und in .der Rechtsprechung der Instanzgerichte bisher umstrittene
Frage, ob die Belastung mit Unterhaltsansprüchen eines nach mißlungener Sterilisation
geborenen Kindes einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der §§ 249 ff. BGB darstellt,
hat der Bundesgerichtshof (BGH) inzwischen durch zwei Urteile vom 18. 3. 1980 (IV
ZR 105/78 und VI ZR 247/78) wie folgt entschieden: